Die vom Gesetzgeber festgesetzte Maut für Lastkraftwagen wird in Kürze erhöht: Und zwar um einen CO2-Aufschlag, der sich nach den jeweiligen Fahrzeugeigenschaften des mautpflichtigen Fahrzeuges richtet.
Ab 1. Dezember 2023 wird dieser CO2-Aufschlag für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen gelten. Und ab 1. Juli 2024 werden zusätzlich Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen mautpflichtig.
Aufgrund dieser neuen Gesetzesvorgaben müssen wir unsere Mauttabellen den neuen Erfordernissen entsprechend anpassen. Ihr Kundenberater erklärt Ihnen gern, was diese Gesetzesänderung für Sie konkret bedeutet.